Geleitwort

Sprengung von Kampfmitteln auf Sprengplatz

 

Auch viele Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs werden immer wieder Kampfmittel, vor allem Bomben verschiedenster Art und Größe, bei Bauarbeiten gefunden. Meistens können diese Hinterlassenschaften aus der Zeit bis 1945 unschädlich gemacht werden. Dennoch kommt es bisweilen zu Detonationen von Bombenblindgängern und in deren Folge zu Verletzungen, zum Teil mit Todesfolgen. Aus dieser Problematik ergeben sich darüber hinaus große wirtschaftliche Risiken durch Baustillstände, Evakuierungen und Bauwerks- sowie sonstige Schäden. Grund hierfür sind oftmals fehlende Kenntnisse bei den Bauverantwortlichen (Bauherrenschaft, Planer, Baugrundgutachter, Bauunternehmer, Baubehörden) im Zusammenhang mit Kampfmitteln.

Prävention im Vorfeld einer Baumaßnahme ist deshalb ebenso wichtig, wie die permanente Vorsicht während der Ausführung von Bauleistungen, durch die in irgendeiner Form in den Baugrund eingegriffen wird. Dies ist der hohen Verantwortung aller Baubeteiligten für das Leben und die Gesundheit der Menschen geschuldet, die sich im Baubereich aufhalten.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Zeitdruck, finanzielle Erwägungen und Unkenntnis in vielen Fällen der notwendigen Vorsicht entgegenstehen. So wird beispielsweise die im Planungsstadium einer Baumaßnahme zwingend erforderliche Erkundung hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung häufig missachtet oder nur unzureichend durchgeführt. Allein dieses Verhalten kann gemäß Strafgesetzbuch (StGB) selbst ohne Gefahrverwirklichung mindestens fahrlässig und damit per se schon strafbar sein.

Das vorliegende Merkblatt soll alle Baubeteiligten, angefangen bei der Bauherren-/Auftraggeberseite über die Planer bis hin zu den Ausführenden, für die Kampfmittelproblematik sensibilisieren und gleichzeitig eine kompakte Arbeitshilfe geben, um in Zukunft vermeidbare Gefahren zu verhindern.

Die Initiative zur Herausgabe des Merkblattes „KAMPFMITTELFREI BAUEN“ wird vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., dem CBTR - Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e. V. und der BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft daher aktiv unterstützt.

Berlin, im Januar 2023

Dipl.-Ing. Peter Hübner

Dipl.-Ing. Peter Hübner
Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V.

Prof. Dr. iur. Axel Wirth

Prof. Dr. iur. Axel Wirth
Präsident des CBTR – Centrum für Deutsches und Internationales
Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.

Hansjörg Schmidt-Kraepelin

Hansjörg Schmidt-Kraepelin
Hauptgeschäftsführer der BG BAU –
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft